Was mit der neuen Grundsteuer ab 2025 finanziell konkret auf den einzelnen Eigentümer zukommt, erfährt er erst, wenn seine Kommune über den lokalen Hebesatz entschieden hat. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Beschlüssen die Rechte von Eigentümer*innen in besonderen Fällen gestärkt: Hat das Finanzamt den Grundsteuerwert deutlich zu hoch angesetzt, kann der Eigentümer mit einem Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.
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