Barrierearm Wohnen


Wohnkompetenz der Familie – barrierearmer Wohnkomfort (2009)
Das Faltblatt können Sie hier herunterladen

oder beim Bundesverband bestellen:
bund@verband-wohneigentum.de


 

Wohn-Barrieren abbauen

Förderdarlehen oder Zuschuss

Bis 2020 wird die Zahl der über 64-Jährigen nach Prognose des Statistischen Bundesamtes von derzeit 16,7 Millionen auf 18,5 Millionen Menschen steigen. Davon möchten die meisten so lange wie möglich in ihrem heimischen Umfeld bleiben. Für viele Senioren bedeutet das: Anpassung des Wohnraums an die dann herrschenden Bedürfnisse der Bewohner. Nach einer Studie des Kuratoriums Deutsche Altershilfe sind nur 1,4 Prozent des deutschen Wohnungsbestandes altersgerecht. Die KfW unterstützt Bauherren, bestehende Wohn-Barrieren zu beseitigen.

Förder-Experte Stephan Gärtner erklärt, für wen die Förderprogramme geeignet sind, und wie man sie nutzt.

Wie alt muss man sein, damit man einen Förderantrag stellen kann?

Das Programm der KfW heißt zwar „Altersgerechtes Umbauen“, aber barrierearmes Wohnen ist keine Frage des Alters, sondern komfortabel für alle. Deshalb können auch Eltern mit Kindern, Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität und Menschen mit Behinderungen diese Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ob also Single oder Familie: Es besteht keine Altersgrenze, um die Förderung zu beantragen.

Auf welche Weise unterstützt die KfW den Wunsch nach mehr Wohnqualität?

Da gibt es zwei Varianten, die immer entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnissen zur Auswahl stehen. Bei dem Angebot „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ können je Wohneinheit bis zu 50.000 Euro bei einem jährlichen Effektivzinssatz ab derzeit 1,81 Prozent über eine Bank oder Sparkasse beantragt werden. Eine abgeschlossene Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus gilt als eigenständige Wohneinheit. Wenn der Eigentümer also sowohl in der eigenen als auch in der Einliegerwohnung umbaut, kann er für beide Wohneinheiten zusammen insgesamt bis zu 100.000 Euro beantragen. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei maximal fünf tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Für jene, welche die Kosten des Umbaus mit eigenen Mitteln bestreiten, kommt die Variante „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ infrage. In dieser Programmvariante ist ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro bereits ein Zuschuss enthalten. Er beträgt fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, je Wohneinheit maximal 2.500 Euro. Dieser Zuschuss ist direkt bei der KfW zu beantragen.

Wer kann in den Genuss der Förderung kommen?

Antragsberechtigt sind alle, die in einen Umbau selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude investieren sowie Erwerber von neu altersgerecht sanierten Wohngebäuden. Neben privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sind auch Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) antragsberechtigt. Die Kreditvariante können auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zum Kredit geht der Zuschuss allerdings nur an Privatpersonen. Zu beachten ist: Alle Umbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden.

Gibt es Kriterien, die beim Umbau erfüllt werden müssen?

Ja, in gewisser Weise schon. Denn die 17 Förderbaubausteine des Programms „Altersgerecht Umbauen“ enthalten technische Mindestanforderungen, die vor allem in älteren Gebäuden barrierereduzierend umgesetzt werden müssen. Zwar lässt sich in einem Altbau mit einem 1,20 Meter schmalen Flur keine 1,50-Meter-Wendefläche für einen Rollstuhl oder Kinderwagen einrichten, aber man kann beispielsweise die Türen verbreitern. Und nicht alle Häuser haben das Potenzial für den Einbau eines Treppenlifts. Deshalb ist es sinnvoll, einen Architekten oder einen Fachmann von der örtlichen Wohnberatungsstelle hinzuzuziehen, um die Gegebenheiten des Hauses optimal zu nutzen.

KfW. Die Fragen stellte Christina Fischer

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Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen können Sie hier als PDF herunterladen:

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